Antrag auf Neuerteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Seite 3)

4. Angaben zum Betrieb (Fortsetzung)
Haben Sie bereits bei einer anderen öffentlichen Stelle einen Antrag auf Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO gestellt?
Sind Sie im Besitz einer anderen gewerberechtlichen Erlaubnis, insbesondere einer Erlaubnis nach § 34c, § 34d, § 34f und § 34h GewO oder haben Sie eine solche Erlaubnis beantragt?

Erforderliche Unterlagen

5. Erforderliche Unterlagen
5.1 für die Prüfung der Zuverlässigkeit
5.1.1 Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde = Belegart 0) ¹)
für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer,
    Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten

5.2 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde = Belegart 0) ²)
für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer,
    Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie

  • die juristische Person selbst

5.3 Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
5.1.4 Bescheinigung in Steuersachen³)
für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer,
    Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie

  • die juristische Person selbst

1)

Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein.

2)

Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte für ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden direkt übersandt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person ist bei der Wohnsitzgemeinde einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Auf den Firmensitz kommt es hierbei nicht an. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs für die juristische Person vorzulegen. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO“ angeben.

3)

Hinweis: Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein und ist im Original vorzulegen.