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Antrag auf Neuerteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34h Abs. 1 GewO (Seite 2)
Anhängige Verfahren
2. Anhängige Verfahren
Anhängige Strafverfahren
2.1 Anhängige Strafverfahren
Nein
Ja
Ja
Justizbehörde
Aktenzeichen
Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit
2.2 Anhängige Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit
Nein
Ja
Ja
Behörde
Aktenzeichen
Anhängiges Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung oder anhängige Verfahren wegen Rücknahme oder Widerruf einer Gewerbeerlaubnis
2.3 Anhängiges Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung oder anhängige Verfahren wegen Rücknahme oder Widerruf einer Gewerbeerlaubnis
Nein
Ja
Ja
Behörde
Aktenzeichen
Angaben zu den Vermögensverhältnissen
3. Angaben zu den Vermögensverhältnissen
Ist die Eröffnung der Insolvenz mangels Masse abgelehnt worden?
Ja
Nein
Wenn Ja
Gericht
Aktenzeichen
Haben Sie eine Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO abgegeben?
Ja
Nein
Wenn Ja
Gericht
Aktenzeichen
Liegt eine entsprechende Haftanordnung gemäß § 802g ZPO vor?
Ja
Nein
Wenn Ja
Gericht
Aktenzeichen
Angaben zum Betrieb
4. Angaben zum Betrieb
Anschrift der Betriebsstätte (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Name, Vorname(n) des Betriebsleiters
Anschrift des Betriebsleiters
Telefon
Telefax
E-Mail
Anschriften der (beabsichtigten) (Zweig-)Niederlassungen
Eintragung im Handels-/Genossenschaftsregister
nein
ja
Registergericht
Nr. der Eintragung
Gewerbliche Niederlassungen in der letzten 5 Jahren
1
von
bis
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
2
von
bis
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
3
von
bis
Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort)
Für folgende Tätigkeit wird die Erlaubnis beantragt:
alle Tätigkeiten nach § 34f Abs. 1 GewO
lediglich für
lediglich für
Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO)
Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO)
Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO)
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