Der im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, ggf. im Stiftungsverzeichnis eingetragene Name mit Rechtsform; der davon abweichende Name des Geschäfts; Ort und Nummer des Eintrags; Name und Vorname des Gewerbetreibenden; Zahl der geschäftsführenden Gesellschafter / Zahl der gesetzlichen Vertreter; Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Betriebsstätte, der Hauptniederlassung sowie der früheren bzw. künftigen Betriebsstätte (Feld-Nummern 1 bis 5, 12 und 15 bis 17 der Anlagen 1 und 3 der GewAnzV) sind Hilfsmerkmale, die lediglich der technischen Durchführung der Erhebung dienen. In den Datensätzen mit den Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden diese Hilfsmerkmale nach Abschluss der Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf ihre Schlüssigkeit und Vollständigkeit gelöscht. Angaben zu den Erhebungsmerkmalen werden solange verarbeitet und gespeichert, wie dies für die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist. Die Hilfsmerkmale werden nach § 13 Abs. 1 BStatG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Statistikregistergesetz (StatRegG) bei Gewerbeanmeldungen zusammen mit den Erhebungsmerkmalen der Feld-Nummern 6, 10, 18 bis 25, 29 und 32 der Anlage 1 der GewAnzV im Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke gespeichert.