GewA 1 - Gewerbe-Anmeldung (Seite 2)

Angaben zum Betrieb (Fortsetzung)
19 Wird die Tätigkeit (vorerst) im Nebenerwerb betrieben?
21 Art des angemeldeten Betriebes
22 Zahl der bei Geschäftsaufnahme tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebenspartner des Inhabers); ohne Inhaber
23 Die Anmeldung
24 wird erstattet für
25
Grund der Neuerrichtung / der Übernahme
27

Falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen ist oder Ausländer ist, der einen Aufenthaltstitel benötigt:

28 Liegt eine Erlaubnis vor?
29 Nur für Handwerksbetriebe der Anlage A der Handwerksordnung
Liegt eine Handwerkskarte vor?
30 Nur für Ausländer, die einen Aufenthaltstitel benötigen
Liegt ein Aufenthaltstitel vor?
31 Enthält der Aufenthaltstitel eine die Erwerbstätigkeit betreffende Auflage und/oder Beschränkung?

Hinweis: Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn des Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte gemäß dem Planungs- und Baurecht.