Wenn die Erlaubnis für eine natürliche Person ist, dann für die natürliche Person selbst und, sofern vorhanden, für die Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist.
Wenn die Erlaubnis für eine juristische Person ist, dann für die juristischen Person selbst und, sofern vorhanden, für die Personenhandelsgesellschaften, in denen diese tätig ist.