Antrag auf Neuerteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO - (Thüringen) (Seite 3)

5.

Angaben zur gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO

Angaben zur gewerblichen Tätigkeit gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 GewO
Beantragt wird, im Umfang der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 8 des Kreditwesengesetzes gewerbsmäßig zu

Anlageberatung im Sinne des § 1 Absatz 1a Nummer 1a des Kreditwesengesetzes zu erbringen oder den Abschluss von Verträgen über den Erwerb solcher Finanzanlagen zu vermitteln.

6.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
6.1
Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
6.2
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0)
Die Auskunft (Belegart 0) muss beantragt werden für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten

Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h. sie wird/werden direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein.

6.3
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
Die Auskunft (Belegart 9) muss beantragt werden für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den/die Betriebsleiter/in oder den/die mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie

  • die juristische Person selbst

Hinweis: Die Auskunft/Auskünfte ist/sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d. h. sie wird/werden direkt übersandt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person ist bei der Wohnsitzgemeinde einer gesetzlich vertretungsberechtigten Person ebenfalls zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen. Auf den Firmensitz kommt es hierbei nicht an. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Handelsregisterauszugs für die juristische Person vorzulegen. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck „Antrag auf Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO“ angeben. Die Auskunft/Auskünfte darf/dürfen nicht älter als drei Monate sein.

6.4
Auskunft aus dem elektronischen Vollstreckungsportal
Die Auskunft muss beigefügt werden für
  • alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) und, soweit vorhanden,

  • den Betriebsleiter oder den mit der Leitung einer Zweigniederlassung Beauftragten sowie

  • die juristische Person selbst

1)

Hierzu gehören ab 01.01.2022 auch bestimmte Anlageprodukte von Edelmetallanbietern und -verwahrern (vgl. § 157 Abs. 8 GewO).