Anzeige über die Aufnahme oder Ausübung einer grenzüberschreitenden gewerblichen Tätigkeit in einem reglementierten Beruf nach § 13a Abs. 1 GewO (Seite 2)

Notwendige Nachweise nach § 13a Abs. 5 GewO (Fortsetzung)
3.
dass die betreffende Tätigkeit nicht – auch nur vorübergehend – untersagt ist
4.
dass keine Vorstrafen vorliegen, aber nur wenn die gewerbliche Tätigkeit im folgenden Anwendungsbereich ausgeübt werden soll
5.
über die Berufsqualifikation
oder
über die mindestens 1-jährige Tätigkeit in den letzten 10 Jahren im Niederlassungsstaat
6.
über einen Versicherungssschutz, sofern dies von Inländern für die betreffende Tätigkeit auch verlangt wird
Ich versichere / Wir versichern, dass die vorstehenden Fragen richtig beantwortet wurden.
Unterschrift