Negativerklärung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Absender
Als Gewerbetreibende(r) erkläre ich hiermit, dass ich im Geschäftsjahr keine Tätigkeiten im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO Gewerbeordnung (GewO) ausgeübt habe.
Ich versichere die Richtigkeit dieser Angaben

Ich bin mir bewusst, dass eine unrichtige Erklärung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geld- buße bis zu 5.000,00 € geahndet werden kann (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 12 MaBV in Verbindung mit § 144 Abs. 2 Nr. 6 und Abs. 4 GewO).

Die Negativerklärung ist spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres
der zuständigen Behörde zu übermitteln.