Die Prämie, die sich auf Grund des vereinbarten Prämiensatzes für die Dauer eines Jahres ergibt, ist gleichzeitig Mindestprämie, wenn die Versicherung vor Ablauf eines Jahres seit Beginn endet. Läuft eine Versicherung länger als ein Jahr, so ist für den nach Ablauf eines vollen Jahres verbleibenden Zeitraum der restlichen Versicherungsdauer die Prämie in Höhe von 1/12 der Jahresprämie je angefangenen Monat, mindestens in Höhe von 24 % eines Jahresprämie zu entrichten.