Beiblatt GewA 1GewA 3
Bitte die nachfolgenden Felder vollständig und gut lesbar ausfüllen sowie die zutreffenden Kästchen ankreuzen
Angaben zu den Feldern 28 bis 31 sind nur notwendig, falls der Betriebsinhaber für die angemeldete Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt, in die Handwerksrolle einzutragen oder der gesetzliche Vertreter Ausländer ist.