Anzeige einer Verkaufsveranstaltung nach § 56a GewO (Wanderlager) (Seite 1)

1. Angaben zum Wanderlager *)
Zeit der Veranstaltung
Datum
Uhrzeit
2. Angaben zum/zur Veranstalter/in

Bitte tragen Sie die entsprechenden Angaben in alle der drei nachfolgenden Felder ein (Telefon, Telefax, E-Mail). Kreuzen Sie den Eintrag an, unter dem Sie am schnellsten und am sichersten zu erreichen sind.

3. Erforderlichenfalls Angaben zum/zur Gewerbetreibenden, für deren/dessen Rechnung Waren oder Dienstleistungen vertrieben werden sollen.
*)

Sofern das Wanderlager im Ausland veranstaltet werden soll, bedarf es ebenfalls einer Anzeige. Diese ist bei der für den Ort der Niederlassung des/der Veranstalters/Veranstalterin zuständigen Behörde abzugeben.