Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 GewO (Seite 5)

Anhörung zum Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)

Anhörung zum Antrag auf Festsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Angaben
Sehr geehrte Damen und Herren,
um über die Festsetzungsfähigkeit nach § 69 GewO entscheiden zu können, wird gebeten, zu dem beigefügten Antrag Stellung zu nehmen
bis spätestens zum

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückäußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass gegen die beabsichtigte Veranstaltung Ihrerseits keine Bedenken bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Stellungnahme der angefragten Behörde / Organisation:

Stellungnahme der angefragten Behörde / Organisation:
Angaben

Unterschrift