Antrag auf Neuerteilung / Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO - (Thüringen) (Seite 2)

3.

Angaben zu den Vermögensverhältnissen

Angaben zu den Vermögensverhältnissen
Ist über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden?
Haben Sie eine Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO abgegeben
oder liegt eine entsprechende Haftanordnung gemäß § 802g ZPO vor?
Liegt eine Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO vor?

Die Vermögensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Gläubiger gegen den Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis über die dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um diese erfolgreich vollstrecken zu können (entspricht teilweise der ehem. eidesstattlichen Versicherung).

4.

Angaben zum Betrieb

Angaben zum Betrieb
Angaben zu den Betriebsleitern
Betriebsleiter 1
Haben Sie bereits bei einer anderen öffentlichen Stelle einen Antrag auf Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO gestellt?
Sind Sie im Besitz einer anderen gewerberechtlichen Erlaubnis, insbesondere einer Erlaubnis nach § 34d, § 34f, § 34h und § 34i GewO oder haben Sie eine solche Erlaubnis beantragt?
Gewerbliche Niederlassungen in den letzten 5 Jahren:
Niederlassung 1