Die Vermögensauskunft des Schuldners ist im Rahmen einer vom Gläubiger gegen den Schuldner durchgeführten Zwangsvollstreckung gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis über die dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um diese erfolgreich vollstrecken zu können (entspricht teilweise der ehem. eidesstattlichen Versicherung).