Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Bewacher nach § 34a GewO (Seite 5)

4. Erforderliche Unterlagen (Fortsetzung)
4.3
Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
4.4
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (entsprechend den Vorgaben in § 14 Bewachungsverordnung)

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung dieses Antrags benötigt. Ihre Erhebung erfolgt nach den maßgeblichen Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes, der landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, der GewO und der Bewachungsverordnung.

Die Richtigkeit der vorstehenden Angaben wird hiermit versichert.

Hinweise

Hinweise
1.

Das Erlaubnisverfahren ist kostenpflichtig.

2.

Zur Überprüfung der Zuverlässigkeit werden gemäß § 34a GewO mindestens Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und dem Bundeszentralregister sowie eine Stellungnahme der Polizei, des Landeskriminalamtes und der Landesbehörde für den Verfassungsschutz eingeholt.

3.

Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbstständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigen- den deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind.

4.

Der Gewerbebetrieb darf erst nach Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Der Beginn ist gemäß § 14 Gewerbe- ordnung anzuzeigen (Gewerbe-Anmeldung). Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße geahndet werden.

5.

Bestimmte Daten werden in einem bundesweiten Bewacherregister verarbeitet (vgl. § 11b GewO).