Thüringer Landesverwaltungsamt WeimarReferat 720Jorge-Semprún-Platz 499423 Weimar
nach einer weiteren Ausbildung (480 Stunden) - § 32 Abs. 2 Nr. 1 NotSanG
1. Identitätsnachweis (Personalausweis) in amtlich beglaubigter Abschrift
2. Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (480 Stunden)
Unterschrift des Antragstellers