Thüringer Landesverwaltungsamt WeimarReferat 720Jorge-Semprún-Platz 499423 Weimar
nach einer weiteren Ausbildung (960 Stunden) - § 32 Abs. 2 Nr. 2 NotSanG
1. Identitätsnachweis (Personalausweis) in amtlich beglaubigter Abschrift
2. Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen (960 Stunden)
Unterschrift des Antragstellers