Hinweis Abschlussgespräch/ Prüfung Anpassungslehrgang (gem. §44 PflAPrV)

Hinweis

Abschlussgespräch/ Prüfung Anpassungslehrgang
(gem. §44 PflAPrV

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Bearbeitung eines Fallbeispiels (Auswahl erfolgt durch Ziehen)

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ca. 15 Minuten Zeit für das Erfassen der Fragen und für schriftliche Notizen

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mündliche Beantwortung der Fragen

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nachfolgende Auswertung

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über das Abschlussgespräch ist eine Niederschrift / Verlaufsprotokoll zu fertigen, aus der Gegenstand, Ablauf und Ergebnisse der Prüfung hervorgehen.

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das Abschlussgespräch ist mit bestanden (mindestens 50 % der Gesamtpunktzahl muss erreicht sein) oder nicht bestanden zu bewerten

Die erfolgreiche Ableistung des Anpassungslehrganges ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 9 (zu § 44 PflAPrV) nachzuweisen.

Bei Nichtbestehen ist eine einmalige Verlängerung des Anpassungslehrgangs zulässig.
Gemäß § 44 Abs. 4 S.2 PflAPrV entscheidet der Fachprüfer im Benehmen mit der am Gespräch teilnehmenden Lehrkraft oder dem Praxisanleiter über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.
Die festgelegte Verlängerung ist im Verlaufsprotokoll zu dokumentieren.