Checkliste zum Antragsformular - Pflegeberufe

Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt; Referat 514.

Zur Bearbeitung sind

Antragsformular (bitte unseren Vordruck verwenden)

ausführlicher, lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache
(bitte unseren Vordruck verwenden)

Originalvollmacht mit Kostenschuldner - sofern der Antrag nicht persönlich oder aus dem
Ausland heraus eingereicht wird (bitte unseren Vordruck verwenden)

Pass oder Personalausweis

Geburtsurkunde

Heirats-/Scheidungsurkunde; nur bei Namensänderung

Abschlussdiplom / Ausbildungsnachweis mit Anlagen ggf. Nachweise Pflichtpraktika /
Fachprüfungen / Berufserlaubnis im Heimatland

Fächer- und Stundenübersicht für Theorie und Praxis in der Ausbildung

Nachweise über die Tätigkeiten im erlernten Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre (ausführliche
Arbeitszeugnisse)

Sprachzertifikat Deutsch mindestens Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmen für Sprachen eines anerkannten Sprachinstituts
(z.B. Goethe-Institut, telc gGmbH, TestDaF-Institut, ÖSD oder ECL)

Arbeitsvertrag / Einstellungszusage in Thüringen oder Einwohnermeldebescheinigung aus
Thüringen oder Beratungsprotokoll der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung der Bundesagentur für Arbeit (ZSBA)

ggf. Bescheinigung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - Konformitätsbescheinigung (nur von EU-Antragstellern)

Wichtige Hinweise:

Die Unterlagen nach Ziffer 8 und 9 sind bei einem Verzicht auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht erforderlich (betrifft nur Anerkennungsverfahren zu Pflegefachberufen).

Die Dokumente nach Ziffer 4 bis 9 und 12 müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Für die Dokumente nach Ziffer 4 bis 6 und 12 genügt auch die Vorlage einer Ausfertigung in englischer Sprache.

Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer/Dolmetscher anzufertigen.

Ausführliche Hinweise zur notwendigen Form finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.

Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.