Die Bewertung ausländischer Abschlüsse in einem Gesundheitsfachberuf erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt; Referat 514.
Antragsformular (bitte unseren Vordruck verwenden)
ausführlicher, lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache(bitte unseren Vordruck verwenden)
Originalvollmacht mit Kostenschuldner - sofern der Antrag nicht persönlich oder aus demAusland heraus eingereicht wird (bitte unseren Vordruck verwenden)
Pass oder Personalausweis
Geburtsurkunde
Heirats-/Scheidungsurkunde; nur bei Namensänderung
Abschlussdiplom / Ausbildungsnachweis mit Anlagen ggf. Nachweise Pflichtpraktika /Fachprüfungen / Berufserlaubnis im Heimatland
Fächer- und Stundenübersicht für Theorie und Praxis in der Ausbildung
Nachweise über die Tätigkeiten im erlernten Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre (ausführlicheArbeitszeugnisse)
Sprachzertifikat Deutsch mindestens Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen EuropäischenReferenzrahmen für Sprachen eines anerkannten Sprachinstituts (z.B. Goethe-Institut, telc gGmbH, TestDaF-Institut, ÖSD oder ECL)
Arbeitsvertrag / Einstellungszusage in Thüringen oder Einwohnermeldebescheinigung ausThüringen oder Beratungsprotokoll der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung der Bundesagentur für Arbeit (ZSBA)
ggf. Bescheinigung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen - Konformitätsbescheinigung (nur von EU-Antragstellern)
Die Unterlagen nach Ziffer 8 und 9 sind bei einem Verzicht auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit nicht erforderlich (betrifft nur Anerkennungsverfahren zu Pflegefachberufen).
Die Dokumente nach Ziffer 4 bis 9 und 12 müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden. Für die Dokumente nach Ziffer 4 bis 6 und 12 genügt auch die Vorlage einer Ausfertigung in englischer Sprache.
Übersetzungen sind von einem in Deutschland oder im Ausland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer/Dolmetscher anzufertigen.
Ausführliche Hinweise zur notwendigen Form finden Sie im Dokument „Häufig gestellte Fragen“.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.