ATA-Ärztliche Bescheinigung_barrierefrei

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 321 Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar

Wer die Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische/-r Assistent/-in“ führen will, bedarf der Erlaubnis.
Für die Erteilung der Erlaubnis ist gemäß § 1 Abs. 2 Nummer 3 ATA-OTA-G die gesundheitliche Eignung erforderlich.

Angaben zur Person
Der genannten Person wird bestätigt, in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes „Anästhesietechnische/-r Assistent/-in“

zu sein.

Stempel Arzt/Ärztin

Unterschrift Arzt/Ärztin