Wer die Berufsbezeichnung „Anästhesietechnische/-r Assistent/-in“ führen will, bedarf der Erlaubnis.Für die Erteilung der Erlaubnis ist gemäß § 1 Abs. 2 Nummer 3 ATA-OTA-G die gesundheitliche Eignung erforderlich.
zu sein.
Stempel Arzt/Ärztin
Unterschrift Arzt/Ärztin