Antrag nach § 9 Abs. 5 PsychThG - Feststellung der Gleichwertigkeit eines Studienabschlusses_barrierefrei (Seite 7)

4. Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (2 ECTS)
Anforderungen PsychThApprO

Anlage 1 Nr. 4

Die studierenden Personen

a) wenden bei der Ausübung der Psychotherapie ihre grundlegenden Kenntnisse zu neuropharmakologischen Prozessen der Signalübertragung im Gehirn und zur pharmakologischen Beeinflussung der Signalübertragung durch Medikamente an,

b) vollziehen die Indikationsstellung und Wirksamkeit pharmakologischer Behandlungen auf der Grundlage physiologischer Wirkweisen und der möglichen Interaktion mit psychotherapeutischen Prozessen nach und berücksichtigen sie angemessen bei der Entscheidungsfindung,

c) informieren Patientinnen und Patienten oder andere beteiligte oder zu beteiligende Personen über die wissenschaftlich fundierten Indikationsgebiete von Psychopharmaka, über deren Wirkungsweise sowie über den zu erwartenden Nutzen und die Nebenwirkungsrisiken.

Zur Vermittlung der Inhalte der Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind bei der Planung der hochschulischen Lehre mindestens 2 ECTS-Punkte vorzusehen und die folgenden Wissensbereiche abzudecken:

a) Pharmakodynamik,

b) Pharmakokinetik,

c) Psychopharmaka,

d) Pharmakotherapie.

Module/Lehrveranstaltungen des zu vergleichenden Bachelorabschlusses

Die Inhalte der Module bzw. Lehrveranstaltungen müssen detailliert benannt und unter Angabe der ECTS den Inhalten und Kompetenzen der PsychThApprO präzise zugeordnet werden.