Merkblatt für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2)_barrierefrei (Seite 2)

Aus wichtigen Gründen oder auf Antrag des Prüflings sowie bei Wiederholungsprüfungen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Bei der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses dürfen die genannten Personen nicht anwesend sein.
Die Kandidaten haben Gelegenheit, bei der Prüfungsanmeldung mitzuteilen, ob sie an der Prüfung von/eines Kommilitonen teilnehmen möchten.

5.

Allgemeines

Zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie

a)

ein Studium der Pharmazie von mindestens zwei Jahren (ohne Urlaubssemester, aber einschließlich angerechneter Studiensemester) absolviert haben und

b)

beim LPA folgende Unterlagen bis spätestens 10.01 bzw. 10.06. eines jeden Jahres einreichen (fremdsprachigen Urkunden ist jeweils eine beglaubigte Übersetzung von einem in Deutschland zugelassenen und vereidigten Übersetzer beizufügen):

-

einen Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung, vollständig, zutreffend und gut lesbar ausgefüllt, sowie den dazu gehörenden Meldebeleg (diesen finden Sie online);

sowie die nach § 6 AAppO geforderten Urkunden und Nachweise im Original (oder in amtlich beglaubigter Kopie):

-

Geburtsurkunde (möglichst keine Stammbücher) bzw. einen Auszug aus dem Familienbuch der Eltern + eine einfache Kopie für spätere Prüfungsanmeldungen;

-

Urkunden, die eine Namensänderung zur Folge haben (z. B. Heiratsurkunde bzw. Familienbuchauszug, Namensänderungsurkunde etc.) + eine einfache Kopie für spätere Prüfungsanmeldungen;

-

Nachweise über ein mindestens vierjähriges Studium der Pharmazie (in der Regel ein Stammdatenblatt bzw. eine Studienbescheinigung je Semester);

-

Zeugnis über das Bestehen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung;

-

Bescheinigung über die Teilnahme an folgenden Seminaren und praktischen Lehrveranstaltungen (Anlage 1 Teile E, F, G, H, I, K zur AAppO):

Seminare:

- Biogene Arzneimittel
- Klinische Pharmazie einschl. Pharmakoepidemiologie und Pharmaökonomie
- Qualitätssicherung bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
- Biopharmazie einschl. arzneiformbezogener Pharmakokinetik

Übungen:

Pharmakotherapie (Übung,

Praktika:

- Pharmazeutische Technologie
- Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher
- Arzneistoffanalytik, Drug-Monitoring, toxikologische und umweltrelevante
Untersuchungen
- Pharmazeutische Biologie III
- Biochemische Untersuchungsmethoden, einschl. klinischer Chemie
- Pharmakologisch-toxikologischer Demonstrationskurs
- Wahlpflichtfach