Über Beginn und Ort der Prüfung werden alle vom LPA zugelassenen Kandidaten durch Ladungs- und Zulassungsbescheid spätestens 7 Kalendertage vor dem ersten Prüfungstermin unterrichtet. Diese Bescheide werden den Kandidaten postalisch unter der im Antragsformular angegebenen Anschrift zugestellt (eventuelle Adressänderungen können nur bis zum 10.01. bzw. 10.06. eines jeden Jahres berücksichtigt werden - bitte veranlassen Sie daher selbst alles Erforderliche, damit die an Sie gerichtete Post Ihnen auch zugeht, z. B. durch Erteilen eines Nachsendeauftrages oder durch Bevollmächtigung Dritter).
Sobald eine Bevollmächtigung Dritter zur Entgegennahme der Ladung und Zulassung erteilt werden soll, muss dies schriftlich geschehen und die jeweilige Berechtigung konkret benannt sein, da andernfalls keine Aushändigung erfolgen kann.