Informationen über die Ableistung der Famulatur für Studierende der Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena _barrierefrei (Seite 3)

Nachweis:

Der Nachweis über eine im Ausland abgeleistete Famulatur erfolgt durch eine formlose Bescheinigung der ausbildenden Institution.
Diese Bescheinigung, die frühestens am letzten Tag des Famulaturabschnitts ausgestellt sein darf, muss

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in der Amtssprache des jeweiligen Staates abgefasst sein und in Übersetzung durch einen in Deutschland zugelassenen und vereidigten Übersetzer vorgelegt werden,

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Angaben zur Person des Studenten enthalten (Name,Geburtsdatum,Geburtsort),

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Auskunft über den Zeitraum der Ausbildung (von ... bis ...) und ggf. etwaige Fehlzeiten geben,

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die wesentlichen Ausbildungsinhalte angeben,

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von dem direkt für die Ausbildung verantwortlichen Apotheker unterschrieben sein,

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mit dem Stempel bzw. Siegel der Einrichtung versehen sein.

Weimar, Februar 2024