Informationen über die Ableistung der Famulatur für Studierende der Pharmazie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena _barrierefrei (Seite 1)

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 720 / Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe

Jorge-Semprun-Platz 4
Postfach 2249

99423 Weimar
99403 Weimar

(0361) 57 332 1283

lpa@tlvwa.thueringen.de

Inhalt / Zielstellung:

Die Famulatur ist Bestandteil der pharmazeutischen Ausbildung (vgl. § 3 Approbations-ordnung für Apotheker/AAppO).

Durch die Famulatur soll der Famulus
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mit den pharmazeutischen Tatigkeiten vertraut gemacht werden und

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Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheken und in die Fachsprache erhalten.

Die Famulatur ist stets unter Leitung eines Apothekers abzuleisten.

Dauer:

8 Wochen
(Ableistung in zusammenhängenden Abschnitten von mindestens 4 Wochen )

Wann?
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während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums

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ganztägig

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vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Wo?

Die Famulatur gliedert sich in einen Pflichtteil und einen Wahlpflichtteil.

1. Pflichtteil:

in einer öffentlichen Apotheke (in Deutschland), die keine Zweigapotheke ist
(Dauer: mindestens 4 Wochen)

2. Wahlpflichtteil:
a)

in einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke oder

b)

in der pharmazeutischen Industrie oder

c)

in einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr oder

d)

in einer öffentlichen Apotheke im Sinne von Ziffer 1. Pflichtteil