Hinweise zur Beantragung der Prüfungsvergütung für die mündlichen Staatsprüfungen in den Bereichen Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin und Psychotherapie_barrierefrei (Seite 3)

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wir bitten die Anträge nach Abschluss der Prüfendentätigkeiten noch im selben Jahr spätestens (bei Prüfungen im Dezember) unmittelbar im Folgejahr einzureichen ---> WICHTIG! Gemäß § 3 Abs. 6 ThürRKG können etwaige Reisekosten nur innerhalb einer 3-Monats-Frist beantragt werden, sodass alle Anträge mit Fahrkosten oder Wegstreckenentschädigung unverzüglich nach Abschluss der Prüfungen gestellt werden sollten (siehe oben)

Stand: 26.03.2025