Häufig gestellte Fragen - ausländischer Berufsabschluss - (Ref. 720)_barrierefrei (Seite 2)

5.

In welcher Form müssen die Antragsunterlagen eingereicht werden?

Das Antragsverfahren ist ein schriftliches Verfahren.

Alle Antragsunterlagen sind nur auf dem Postweg einzureichen. Elektronisch eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Dokumente müssen als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die Kopie ist direkt vom Original zu fertigen und mit einer amtlichen Beglaubigung versehen zu lassen.

Amtlich beglaubigte Kopien sind von folgenden Stellen anfertigen zu lassen:

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von Behörden und Notaren der Bundesrepublik Deutschland oder

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von deutschen Botschaften/Konsulaten.

Fremdsprachige Dokumente sind mit einer deutschen Übersetzung vorzulegen.
Hierbei ist zu beachten:

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Dem Übersetzer muss das Originaldokument vorliegen. Dieser Umstand ist vom Übersetzer auch in der Übersetzung zu bestätigen.

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Akzeptiert werden nur Übersetzungen, die in Deutschland oder im Ausland von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer/Dolmetscher angefertigt wurden. Die Bestellung oder Beeidigung muss auf der Übersetzung oder im Stempel erkennbar sein oder durch ein geeignetes Schriftstück nachgewiesen werden.

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Durch den Übersetzer selbst ist das übersetzte fremdsprachige Dokument als einfache Kopie untrennbar an die originale Übersetzung zu heften (z.B. durch das Anbringen eines Siegels an den Verbindungsstellen).

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Achten Sie auf eine vollständige Übersetzung des Dokumentes einschließlich aller Siegel, Stempel und Vermerke (ggf. auch der Rückseite).

6.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

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Defizitbescheid/Feststellungsbescheid: max. 160 €

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Erlaubnisurkunde:80 €

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Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung: 250 € zzgl. Gebühren bei Wiederholungsprüfungen

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ggf. Gebühren bei Antragsrücknahme; je nach Bearbeitungsstand.

7.

Besonderheiten im Antragsverfahren

Wir behalten uns vor, die Prüfung der Echtheit bzw. Plausibilität der Unterlagen vornehmen zu lassen oder Gutachten durch die Gutachterstelle für Gesundheitsfachberufe erstellen zu lassen. Hierfür sind weitere Gebühren einzuplanen. Diese werden Ihnen vorher bekanntgegeben.

Stand: 23.08.2024