Merkblatt Gebühren bei Approbations- und Berufserlaubnisverfahren für Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Psychotherapeuten_barrierefrei

Die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gem. § 3 BÄO, § 2 ZHG, § 4 BApO oder § 2 PsychThG ist gebührenpflichtig. Die Kostenerhebung erfolgt auf Grundlage des § 1 Abs. 1, Nr. 1 und § 21 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. 2005, 325) in Verbindung mit § 1 Thüringer Verwaltungskosten-ordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesund-heit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002, 1).

Gebühren fallen auch an, wenn der Antrag abgelehnt oder vor der abschließenden Bearbeitung zurückgenommen wird.

Neben den anfallenden Gebühren für die Antragsbearbeitung können weitere Kosten entstehen:

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Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes

200,00 - 400,00 Euro

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Erteilung Approbation (Drittstaat)

320,00 Euro

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Erteilung Approbation (EU/EWR/Schweiz)

230,00 Euro

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Erteilung einer befristeten Berufserlaubnis

175,00 Euro

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Gleichwertigkeitsprüfung

1.773,00 Euro

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Prüfung der Referenzqualifikation

417,00 Euro

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Echtheit-/Plausibilitätsprüfung

145,00 Euro

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Kenntnisprüfung

entstandene Auslagen

bei Ärzten, Psychotherapeuten und Apothekern (bis zu 450,00 Euro) und bei Zahnärzten erfolgt die Kostenberechnung durch die Landeszahnärztekammer

* Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Stand 07/2023