persönliche Daten (Name, Anschrift, Datum),
ausdrückliche Erklärung des Rücktrittes unter Nennung der betroffenen Prüfung/en,
schriftliche Darlegung des Rücktrittsgrundes,
Antrag auf Genehmigung des Rücktrittes,
Einreichung des ärztlichen Attestes im Original oder sonstiger Nachweise,
Unterschrift des Antragstellers.
Die Frage der Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und damit ist die Genehmigung des Rücktritts nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Das Vorliegen einer Krankheit kann ein wichtiger Grund sein. Ein Arztbesuch ist zwingend erforderlich. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) oder einer Bescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit ist nicht ausreichend!
Ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt, entscheidet allein die Prüfungsvorsitzende der Gesundheitsfachberufe im TLVwA.
Für weitere Rückfragen oder bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiter oder die prüfungsvorsitzendes der gesundheitsfachberufe im TLVwA.
Nach der Beantragung warten Sie auf eine Entscheidung oder Mitteilung des TLVwA (Bescheid).
Wir dürfen Sie bitten, von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Sofern wir weitere Nachweise oder Angaben benötigen, werden wir Sie kontaktieren.
Bis dahin wünschen wir eine gute Genesung.