Eine Prüfungsunfähigkeit liegt nur bei einer erheblichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit am Prüfungstag vor. Allgemeine Prüfungsangst, Prüfungsstress, Schwankungen in der Tagesform, Schwangerschaft etc. sind in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen/Einschränkungen, sodass auch keine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Ebenfalls führt nicht jede Erkrankung auch automatisch zur Prüfungsunfähigkeit.
Für eine Prüfungsfähigkeit relevant sind grundsätzlich nur persönliche körperliche oder psychisch akute Leiden oder Beeinträchtigungen (keine Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen; keine Behinderungen), die den Aussagewert der Prüfungsleistung für die Feststellung der wahren Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings erheblich einschränken. Allgemeine Prüfungs-/Examensangst, Prüfungsstress, Schwankungen in der Tagesform, Schwangerschaft etc. sind grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen/Einschränkungen.