Haus- bzw. Fachärztliches Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit ERGO_barrierefrei (Seite 3)

2 - Hinweise für den Prüfling

Krank am Prüfungstag: Was ist zu tun?

Rücktritt von der Prüfung für den Bereich der Gesundheitsfachberufe

Sofern Sie nach Zulassung zu einer staatlichen Prüfung an einem oder mehreren Terminen der schriftlichen und/oder mündlichen Prüfungen und/ oder der praktischen Prüfung, aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht teilnehmen können, dürfen wir Sie bitten, sich wie folgt zu verhalten:

1. Selbsteinschätzung der Leistungs(un)fähigkeit

Eine Prüfungsunfähigkeit liegt nur bei einer erheblichen Einschränkung der Leistungsfähigkeit am Prüfungstag vor. Allgemeine Prüfungsangst, Prüfungsstress, Schwankungen in der Tagesform, Schwangerschaft etc. sind in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen/Einschränkungen, sodass auch keine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Ebenfalls führt nicht jede Erkrankung auch automatisch zur Prüfungsunfähigkeit.

Für eine Prüfungsfähigkeit relevant sind grundsätzlich nur persönliche körperliche oder psychisch akute Leiden oder Beeinträchtigungen (keine Dauerleiden oder chronischen Erkrankungen; keine Behinderungen), die den Aussagewert der Prüfungsleistung für die Feststellung der wahren Kenntnisse und Fähigkeiten des Prüflings erheblich einschränken. Allgemeine Prüfungs-/Examensangst, Prüfungsstress, Schwankungen in der Tagesform, Schwangerschaft etc. sind grundsätzlich keine erheblichen Beeinträchtigungen/Einschränkungen.

2. Vorabinformation per E-Mail an das TLVwA zum Fernbleiben von der/den Prüfungen unter Angabe des Grundes

In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung einer nachteiligen Entscheidung dürfen wir Sie bitten, Ihre Schule, das TLVWA und ggf. die Prüfungsvorsitzende per E-Mail oder telefonisch kurz zu informieren. Bitte geben Sie hierbei bereits die Gründe für Ihr Fernbleiben an. Das unbegründete Fernbleiben von der Prüfung ohne wichtigen Grund kann bereits zum Nichtbestehen führen!

3. Persönliche Vorstellung beim Haus- bzw. Facharzt

Bitte stellen Sie sich bei Ihrem Haus-/Facharzt zur Untersuchung vor. Wir bitten das Formular Haus- bzw. Fachärztliches Attest (abrufbar auf der Website) von Ihrem Arzt vollständig ausfüllen zu lassen. Bitte senden Sie dieses Formular mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Arbeitstagen an das TLVwA.