Bescheinigung über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen ab 2023 (KJPT)_barrierefrei (Seite 2)

2.

an der theoretischen Ausbildung nach § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit den dazu vorgeschriebenen Veranstaltungen

im Umfang von

3.

an der praktischen Ausbildung nach § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit

bei den Supervisoren

Anrede / Name / Vorname

teilgenommen und

4.

an der Selbsterfahrung nach § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit

bei dem

teilgenommen.

Die Ausbildung ist - nicht – über die nach § 6 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zulässigen Fehlzeiten hinaus –

um

den

Siegel oder Stempel

Unterschrift(en) der Leitung der Ausbildungsstätte