Antrag auf staatliche Anerkennung ausländischer Ausbildungs- und Befähigungsnachweise_barrierefrei (Seite 2)

Dem Antrag werden folgende Unterlagen beigefügt:

Kopie des Personalausweises/Reisepass

bei Namensänderung Heiratsurkunde (nur sofern notwendig)

tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit genauen Angaben der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeiten

(Als Nachweis zu diesen Tätigkeiten bedarf es der hierzu erteilten Arbeitszeugnisse und/oder der hierzu abgeschlossenen Arbeitsverträge.)

die anzuerkennenden ausländischen Diplome und Zeugnisse

Übersicht der Ausbildungsinhalte mit Angaben des Stundenumfangs von der Bildungseinrichtung

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (Niveaustufe B 2)

Nachweise zum allgemeinen Schulabschluss

Hinweis:

Sämtliche Unterlagen sind als beglaubigte Kopien der Originaldokumente und in deutscher Übersetzung, die von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt worden, vorzulegen.

Ort

Datum

Unterschrift der Antragstellerin /
des Antragstellers