Der Prüfling muss - neben einem Antrag auf Genehmigung des Rücktrittes von der Prüfung unter Angabe der Rücktrittsgründe - dem Landesprüfungsamt zum Nachweis der angegebenen Rücktrittsgründe unverzüglich ein ausführliches haus-/fachärztliches Attest und ein (ebenso ausführliches) amtsärztliches Attest vorlegen. Dass amtsärztliche Attest soll dabei auf Grundlage des vorgelegten haus-/fachärztlichen Attestes erstellt werden.
Die Genehmigung des Rücktritts durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Vorliegen einer Krankheit kann ein wichtiger Grund sein. Die Frage der Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage, welche nach der gesetzlichen Grundlage allein durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Prüfungsbehörde zu beurteilen ist.
Damit eine verhältnismäßige Entscheidung für den Prüfling sichergestellt werden kann, dürfen wir Sie bitten, den Prüfling, unter Grundlage des Ihnen vorgelegten haus-/fachärztlichen Attestes, eingehend ärztlich zu untersuchen, sowie die Feststellungen des Haus-/Facharztes kritisch zu würdigen und zu verifizieren.