1 – Vom Hausarzt / Facharzt auszufüllen
Thüringer LandesverwaltungsamtReferat 720 LandesprüfungsamtPostfach 2249, 99403 Weimar
Tel.: 0361 57332 -1282/83, -1338, -1767
Fax: 0361 57332 -1315
E-Mail: lpa@tlvwa.thueringen.de
Dieses Attest dient - neben einem ergänzend einzureichenden amtsärztlichen Attest - als Nachweis des Prüflings für die vorgetragene gesundheitliche Beeinträchtigung. Es muss daher detaillierte und nachvollziehbare Aussagen über die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen (medizinische Befundtatsachen) enthalten, die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erheblich sind.
Durch die Angaben im Attest muss das Thüringer Landesverwaltungsamt in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Daher reicht es für die Beurteilung nicht aus, wenn Sie dem Prüfling lediglich eine Prüfungsunfähigkeit attestieren oder nur eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen! Die Frage der Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und obliegt allein der Beurteilung durch das Landesverwaltungsamt. Bitte füllen Sie daher alle grau hinterlegten Felder, soweit zutreffend, vollständig aus. Weitere Angaben können, sofern der Platz nicht ausreichend ist, auch auf einem gesonderten Blatt/Attest nach Maßgabe des Formulars getätigt werden.
(Es sind alle vom Rücktritt betroffenen Prüfungen mit Datum anzugeben):
Dieses Attest wird für die von der gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffene/n
im Studiengang
(Zutreffendes bitte ankreuzen und im vorgesehenen Feld näher erläutern)
Die o. g. Person wurde von mir eingehend ärztlich untersucht und begutachtet. Bei der Beurteilung wurde insbesondere berücksichtigt: