Attest zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Landesprüfungsamt_barrierefrei (Seite 1)

1 – Vom Hausarzt / Facharzt auszufüllen

zur Vorlage im Original beim

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720 Landesprüfungsamt
Postfach 2249, 99403 Weimar

Tel.: 0361 57332 -1282/83, -1338, -1767

Fax: 0361 57332 -1315

E-Mail: lpa@tlvwa.thueringen.de

Hinweise für den Arzt/die Ärztin:

Dieses Attest dient - neben einem ergänzend einzureichenden amtsärztlichen Attest - als Nachweis des Prüflings für die vorgetragene gesundheitliche Beeinträchtigung. Es muss daher detaillierte und nachvollziehbare Aussagen über die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen (medizinische Befundtatsachen) enthalten, die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit erheblich sind.

Durch die Angaben im Attest muss das Thüringer Landesverwaltungsamt in die Lage versetzt werden, zu entscheiden, ob eine Prüfungsunfähigkeit vorliegt. Daher reicht es für die Beurteilung nicht aus, wenn Sie dem Prüfling lediglich eine Prüfungsunfähigkeit attestieren oder nur eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen! Die Frage der Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage und obliegt allein der Beurteilung durch das Landesverwaltungsamt. Bitte füllen Sie daher alle grau hinterlegten Felder, soweit zutreffend, vollständig aus. Weitere Angaben können, sofern der Platz nicht ausreichend ist, auch auf einem gesonderten Blatt/Attest nach Maßgabe des Formulars getätigt werden.

I. Persönliche Angaben untersuchte Person
Name:
Studiengang und betroffene Prüfung

(Es sind alle vom Rücktritt betroffenen Prüfungen mit Datum anzugeben):

Dieses Attest wird für die von der gesundheitlichen Beeinträchtigung betroffene/n

im Studiengang

II. Ärztliche Erklärung zu Krankheitssymptomen/Befundtatsachen

(Zutreffendes bitte ankreuzen und im vorgesehenen Feld näher erläutern)

Die o. g. Person wurde von mir eingehend ärztlich untersucht und begutachtet. Bei der Beurteilung wurde insbesondere berücksichtigt: