Die Daten sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vorliegen. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 4 ÄApprO.
Weitere Infos zum Umgang mit Ihren Daten im TLVwA finden Sie unter dem Link:
www.landesverwaltungsamt.thueringen.de/datenschutz/.