Prüfungsunfähigkeit allgemein_barrierefrei (Seite 5)
Hinweise
zur Erstellung des ärztlichen Attestes
zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit durch das Thüringer Landesverwaltungsamt
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist zuständige Stelle für die staatlichen Abschlussprüfungen der Gesundheitsfachberufe. Dieser Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Entscheidung über die Genehmigung beantragter Rücktritte von der Prüfung aus wichtigem Grund (Prüfungsunfähigkeit).
Der Prüfling muss - neben einem Antrag auf Genehmigung des Rücktrittes von der Prüfung unter Angabe der Rücktrittsgründe - dem Thüringer Landesverwaltungsamt zum Nachweis der angegebenen Rücktrittsgründe unverzüglich ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Genehmigung des Rücktritts durch das Thüringer Landesverwaltungsamt ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das Vorliegen einer Krankheit kann ein wichtiger Grund sein. Die Frage der Prüfungsunfähigkeit ist eine Rechtsfrage, welche nach der gesetzlichen Grundlage allein durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Prüfungsbehörde zu beurteilen ist.
Damit eine verhältnismäßige Entscheidung für den Prüfling sichergestellt werden kann, dürfen wir Sie bitten, den Prüfling eingehend ärztlich zu untersuchen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe,
das Thüringer Landesverwaltungsamt