Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus_barrierefrei (Seite 2)

BEIBLATT
zum Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus
Anlage 6 (zu § 7 Abs. 4 Satz 2 ÄApprO)

Ergänzend zum „Zeugnis über die Tätigkeit als Famulus“

von Herrn/ Frau

wird hiermit bestätigt:

Der/ die Studierende absolvierte seine/ ihre Famulatur in einer

Es wird bestätigt, dass es sich um eine ärztliche geleitete Einrichtung mit einer ausschließlich ambulanten Krankenversorgung und unmittelbaren Patientenversorgung o d e r um ein durch das Landesprüfungsamt anerkanntes/benanntes Institut der FSU Jena handelt.

Es wird bestätigt, dass der Einsatz des Famulus im Tätigkeitsgebiet mit unmittelbarem Patientenbezug erfolgte, sowie die Fachabteilung über eine Bettenstation verfügt (Bitte Sonderfall der Famulatur in der Anästhesiologie eines Krankenhauses beachten).

Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass ich in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung tätig bin. Ein gesonderter Nachweis hierfür wird erbracht (Stempel oder Screenshot). Als "Einrichtung der hausärztlichen Versorgung" gelten ausschließlich Ärzte, die in § 73 Abs. 1 a Ziffer 1-4 SGB V aufgelistet sind:

Allgemeinärzte - Kinder- u. Jugendärzte - Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben - Ärzte, die nach § 95a Abs. 4 und 5 Satz 1 SGB V in das Arztregister eingetragen sind - Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben.

Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Voraussetzungen einer ambulanten/stationären/hausärztlichen Einrichtung (siehe oben) erfüllt sind. Es wird ergänzend bestätigt (insbesondere für Famulatur in anderer geeigneter Einrichtung/öffentlichen Gesundheitswesen), dass ärztliche Tätigkeiten unter Leitung eines approbierten Arztes ausgeübt worden sind.

, den

(Bezeichnung der Einrichtung, bei öffentlicher Stelle Siegel)

(Unterschrift des ausbildenden Arztes / der ausbildenden Ärzte)