Merkblatt zur Beantragung der Erteilung der Approbation für die akademischen Heilberufe mit Studienabschlüsse in Thüringen (Seite 3)

7.

Sofern vorhanden, die Promotionsurkunde in amtlich beglaubigter Kopie,

Bitte beachten Sie unbedingt die u.s. Ausführungen zur amtlichen Beglaubigung und Möglichkeit einer persönlichen Vorlage der Unterlagen nach Terminvereinbarung!

Eine Aufnahme des Titels in die Approbationsurkunde (bspw. Dr. med.) ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Titelführung besteht. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn die Promotionsurkunde an den Promovenden ausgehändigt wurde. Ein einfaches Schreiben der Promotionsstelle der FSU Jena genügt daher nicht, um den Titel zu führen bzw. diesen in die Approbationsurkunde aufzunehmen. Bei dem akademischen Grad Dipl. Psych. handelt es sich nicht um einen Titel.

Eine nachträgliche Aufnahme des Titels/Änderung der Approbation ist nicht möglich! Für den Fall, dass Sie den Titel auf der Approbation ausgewiesen haben möchten, muss daher mit der Erteilung/Antragstellung noch abgewartet werden, bis die Promotionsurkunde vorliegt. Ggf. wird hierbei erneut die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses/ärztlichen Bescheinigung erforderlich.

8.

ein amtliches Führungszeugnis der Belegart "O" (zur Vorlage bei einer Behörde) im Original,

Es werden ausschließlich Führungszeugnisse der Belegart O (zur Vorlage bei einer Behörde) nach § 30 Abs. 5 BZRG akzeptiert. Das Führungszeugnis darf bei Eingang nicht älter als 1 Monat sein und wird uns unmittelbar durch das Bundesamt für Justiz übersandt. Zur Beantragung informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz. Private einfache oder erweiterte Führungszeugnisse nach §§ 30 Abs. 1 oder 30a BZRG (Belgart N) werden nicht anerkannt!

Um eine korrekte Postzuordnung zu gewährleisten ist es zwingend erforderlich folgende Adresse nebst Verwendungszweck anzugeben:

Verwendungszweck: Approbation Beruf (Apotheker/Arzt/PPT/KJPT/Zahnarzt)

Adresse: Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Es wird empfohlen, das Führungszeugnis rechtzeitig vor der Antragstellung (max. 4 Wochen vor dem Prüfungstermin) zu beantragen, da ggf. mit einer längeren Bearbeitungszeit durch die erstellende Behörde gerechnet werden muss. Bitte achten Sie darauf, dass unbedingt der o. g. Verwendungszweck angegeben wird. Hierzu ist die Bezeichnung Approbation und die jeweilige Berufsgruppe zu bennenen.

3) Weitere wichtige Hinweise
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Eingangsbestätigung

Es werden keine Eingangsbestätigungen verschickt. Zur persönlichen Sendungsnachverfolgung empfehlen wir die Unterlagen per Einschreiben zu senden. Nachfragen über den Eingang der Unterlagen können aufgrund der Vielzahl der Fälle nicht beantwortet werden!

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Amtliche Beglaubigungen und Besonderheit bei Personenstandsurkunden

Die Beglaubigung ist eine förmliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Abschrift durch einen Notar (öffentliche Beglaubigung) oder hierzu ermächtigten siegelführende Behörde (amtliche Beglaubigung) und muss den Voraussetzungen des § 33 ThürVwVfG entsprechen.

Es werden daher nur amtliche Beglaubigungen von Stadt-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen, Landkreisen, Behörden oder Gerichten etc. akzeptiert. Notarielle Beglaubigungen werden ebenfalls anerkannt. Beglaubigungen von Kirchen/Pfarrämtern, Schulen, Sparkassen, Vereinen, Krankenkassen oder ähnlichen Institutionen sind keine amtlichen Beglaubigungen.

Besonderheit bei Personenstandsurkunden: Beglaubigungen/Beurkundungen, sowie Urkundenerteilungen für die Zwecke des Personenstandswesens werden im Standesamt nur von hierzu bestellten Urkundspersonen (Standesbeamten) vorgenommen, § 2 Abs. 1 PStG. Bitte wenden Sie sich daher an das für sie zuständige Standesamt. Der Notar kann von Personenstandsurkunden nach §§ 20 Abs. 1 Satz 1 BnotO, 42 BeurkG ebenfalls beglaubigte Abschriften erstellen, welche akzeptiert werden. Alle anderen o.g. Stellen sind damit nicht befugt, sodass dort erstellte Beglaubigungen von Personenstandsurkunden nicht anerkannt werden.

* Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und
divers verzichtet.