Merkblatt zur Beantragung der Erteilung der Approbation für die akademischen Heilberufe mit Studienabschlüsse in Thüringen (Seite 1)

Thüringer Landesverwaltungsamt Referat 720. Berufe des Gesundheitswesens Landesprüfungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 Postfach 2249

99423 Weimar
99403 Weimar

Approbationserteilung Zahnärzte, Ärzte, Apotheker

(0361) 57 332 1308 Frau Hoffmann

annett.hoffmann@tlvwa.thueringen.de

Approbationserteilung KJPT und PPT

(0361) 57 332 1282 Frau Hermann

beate.hermann@tlvwa.thueringen.de

1) Rechtsgrundlagen

Wer den Beruf als Apotheker*, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder als Zahnarzt ausüben will, bedarf der Approbation (§ 2 Abs. 1 BApO; § 2 Abs. 1 BÄO; § 1 Abs. 1 PsychThG alte Fassung (a.F.); § 1 Abs. 1 ZHG).

Der Antrag auf Erteilung der Approbation ist an die zuständige Stelle des Landes zu richten, in dem der Antragsteller die pharmazeutische, ärztliche, staatliche (psychotherapeutische) oder zahnärztliche Prüfung abgelegt hat (§ 12 Abs. 1 BApO; § 12 Abs. 1 BÄO; § 10 PsychThG a.F.; § 16 Abs. 1 ZHG). Dies ist in Thüringen nach § 1 der Thüringer Heilberufezuständigkeitsverordnung auf dem Gebiet der akademischen Heilberufe das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 720 Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt.

Die Approbation für den jeweiligen Beruf ist auf Antrag nur zu erteilen, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen erfüllt sind (§ 4 Abs. 1 BApO; § 3 Abs. 1 BÄO, § 2 Abs. 1 PsychThG a.F.; § 2 Abs. 1 ZHG).

2) Antragsunterlagen

Welche Antragsunterlagen konkret einzureichen sind, ist in den jeweiligen Approbationsordnungen der akademischen Heilberufe genau gesetzlich definiert (§ 20 AAppO; § 39 ÄApprO; § 19 PsychTh-AprV/KJPsychTh-AprV; § 84 ZApprO).

Zum Antrag gehören insgesamt folgende Unterlagen:

1.

der eigenhändig unterzeichnete Antrag im Original - Formular auf Webseite,

Bitte nutzen Sie hierzu unser vorgefertigtes Formular auf der Webseite und treffen die entsprechende Auswahl. Die elektronisch auszufüllenden Dokumente sind auf A 4 auszudrucken und eigenhändig unterschrieben postalisch einzureichen.

Hinweis zum Zeitpunkt der Unterlageneinreichung: Mit der Einreichung der Antragsunterlagen für die Erteilung der Approbation sollte rechtzeitig, aber nicht früher als 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Termin der staatlichen Prüfung begonnen werden. Entsprechend aktuell sollten die Unterlagen datiert sein. Bei Antragstellung noch nicht vorhandene Unterlagen können jederzeit nachgereicht werden.

2.

ein kurzgefasster und unterschriebener Lebenslauf im Original,

Der Lebenslauf ist lückenlos, aktuell, gut lesbar, sowie in Zeitabschnitte mit Monatsangaben (Zeitlücken sollen nicht größer als drei Monate sein) zu verfassen. Bitte vergessen Sie die Datierung und eigenhändige Unterschrift, zur Bestätigung des Inhaltes des Lebenslaufes, nicht!

* Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und
divers verzichtet.