Merkblatt zur Beantragung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720
Berufe des Gesundheitswesens, Landesprüfungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Zur Beantragung einer Ersatzurkunde (Zweitschrift) sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.

Formloser, begründeter Antrag,

2.

Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang,

3.

Personalausweis oder Reisepass – in amtlich beglaubigter Kopie,

4.

Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, sonstige Namensänderungsurkunden –
in amtlich beglaubigter Kopie,

5.

Führungszeugnis Belegart „O“ – nicht älter als einen Monat,

6.

Diplom- und/oder Promotionsurkunde bzw. Zeugnisse über die staatliche Prüfung, wenn diese nicht vom Freistaat Thüringen ausgestellt sind – in amtlich beglaubigter Kopie,

7.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Kammer,

8.

Kopie der verlorengegangenen Approbationsurkunde – sofern vorhanden,

9.

eine schriftliche Erklärung, die gegenüber der Behörde abzugeben ist, mit folgendem Inhalt:

-

wann, wo und auf welche Weise (Verlust, Zerstörung, Diebstahl, Sonstiges) die Urkunde abhandengekommen ist und wo ggf. Verlustanzeige erstattet wurde,

-

was unternommen wurde, um die Urkunde wiederzuerlangen,

-

ausdrückliche Versicherung, dass kein gerichtliches oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war, sowie die Approbation weder widerru-fen, noch das Ruhen der Approbation angeordnet und auch nicht auf die Approbation verzichtet wurde,

-

Erklärung, dass bei Wiederauffinden der Originalurkunde, eine Rückgabe der Zweit-schrift an das TLVwA erfolgt.

Für das Ausstellen der Zweitschrift wird eine Verwaltungsgebühr gemäß Thüringer Verwal-tungskostenordnung (aktuell 200,00 €) erhoben!