Übersicht zu den geeigneten Lernorten (Pflegefachkraft)_barrierefrei (Seite 2)
Mögliche Lernorte für den weiteren Einsatz (80 Std.)
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Erreichung des Ausbildungsziels nach § 5 PflBG
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Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Auszubildenden und Pflegefachkräften/Fachkräften entsprechend § 7 Abs. 5 PflBG
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Ausführung überwiegend pflegerelevanter Tätigkeiten
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Ermöglichung der kontinuierlichen Aufnahme von Auszubildenden (keine Schließzeiten oder Ruhetage)
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Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeschule und einem Träger der praktischen Ausbildung