Übersicht zu den geeigneten Lernorten (Pflegefachkraft)_barrierefrei (Seite 2)

Mögliche Lernorte für den weiteren Einsatz (80 Std.)

Mögliche Lernorte für den weiteren Einsatz (80 Std.)
Pflege

Rehabilitationskliniken

Palliative Einrichtungen, Hospize

lntensivpflegeeinrichtungen

Dialysezentren

Krankenstationen in Gefängnissen

Beratung

Beratungseinrichtungen (zum Beispiel bzgl. Drogen, HIV, Schwangerschaft), Pflegestützpunkte

Beratungsstellen für Familien

An Kliniken angegliederte Betreuungs- und Beratungseinrichtungen

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Krankenkassen

Gesundheitszentren

Elterninitiativen für krebskranke Kinder (zum Beispiel EKK-Jena)

Behinderteneinrichtungen

Familienentlastende Dienste

Offene Behindertenarbeit

Blindeninstitute

Kriterien zur Prüfung von Einrichtungen als geeigneter Lernort:

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Erreichung des Ausbildungsziels nach § 5 PflBG

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Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Auszubildenden und Pflegefachkräften/Fachkräften entsprechend § 7 Abs. 5 PflBG

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Ausführung überwiegend pflegerelevanter Tätigkeiten

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Ermöglichung der kontinuierlichen Aufnahme von Auszubildenden (keine Schließzeiten oder Ruhetage)

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Kooperationsvereinbarung mit einer Pflegeschule und einem Träger der praktischen Ausbildung