Übersicht zu den geeigneten Lernorten (Pflegefachkraft)_barrierefrei (Seite 1)

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie / Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport/Thüringer Landesverwaltungsamt

Geeignete Lernorte nach § 7 Absatz 2 Pflegeberufegesetz zur praktischen Ausbildung in den Pflegeberufen

Mögliche Lernorte in der pädiatrischen Versorgung (80 Std.)

Mögliche Lernorte in der pädiatrischen Versorgung (80 Std.)

Ambulante Kinderpflegedienste

Einrichtungen für pflegebedürftige Kinder

Kinderkliniken

Kinderarztpraxen

Neugeborenen- und Wochenstationen

Hebammenpraxen*

Wohnheime für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Sozialpädiatrische Zentren

Kinder- und Jugendpsychiatrien

Kinder- und Jugendberatungsstellen

Kinder- und Jugendrehabilitationskliniken

Kinder- und Jugendhospiz

* in Einzelfällen möglich

Mögliche Lernorte in der psychiatrischen Versorgung (120 Std.)

Mögliche Lernorte in der psychiatrischen Versorgung (120 Std.)

Psychiatrische Kliniken und Tageskliniken

Stationäre Einrichtungen für psychisch Kranke oder Suchtkranke

Forensische Kliniken

Ambulant betreute Wohngruppen für psychisch Kranke

Sozialpsychiatrische Dienste

Suchtberatungsstellen

Psychosoziale Beratungsstellen

Wohngemeinschaften für Demenzkranke

Psychiatrische Institutsambulanzen

Werkstätten für psychisch Kranke

Gerontopsychiatrische Einrichtungen

Praxen mit suchtmedizinischem Schwerpunkt

Einrichtungen der interdisziplinären Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Intelligenzminderung und komorbiden psychischen Erkrankungen

Forensische Jugendpsychiatrien

Ambulant psychiatrische Pflegedienste

Reha Psychosomatik / Psychotherapie / Psychiatrie