Mindestanforderungen zur Beurteilung der Geeignetheit von Einrichtungen zur praktischen Ausbildung von Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern_barrierefrei (Seite 4)
Sollten sich bei dem Beantragungsverfahren von Seiten der Einrichtungen offene Fragen ergeben, stehen die zuständigen Sachbearbeiter und Referenten des TLVwA den Einrichtungen jederzeit erklärend und beratend zur Verfügung.
Weimar, 15.04.2019