Verfahrensweg vom Rettungssanitäter zum Notfallsanitäter_barrierefrei (Seite 4)

Ergänzung zum Verfahrensweg und Ausführungsbestimmungen für die staatliche Ergänzungsprüfung der Notfallsanitäter/in im Freistaat Thüringen

Ergänzend zum bereits im Internet veröffentlichten Verfahrensweg ergeht zur Optimierung des gesetzlich geregelten Verfahrensweges folgender Zusatz:

Gemäß § 32 Abs. 2 Nummer 1 und 2 des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz-NotSanG) in Verbindung mit der Ausbildunqs- und Prüfungsverordnung (NotSanAPrV) erfolgt die Anrechnung der Tätigkeit als Rettungsassistent/in auf schriftlichen Antrag, dieser ist zu stellen beim:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 550
Jorqe-Sernprun-Platz 4
99423 Weimar.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

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Antrag auf Anrechnung (Formular siehe Internetseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes)

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Nachweis über die Tätigkeit als Rettungsassistent/in, im Original

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amtlich beglaubigte Kopie der Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Rettungsassistent/in

Der daraufhin erlassene behördliche Bescheid ist zu Beginn der weiteren Ausbildung an der Ausbildungseinrichtung vorzulegen.

Bei Vorlage der vollständigen Unterlagen ist eine Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen einzuräumen, daher sollte die Antragstellung rechtzeitig, mindestens 8 Wochen, vor Ausbildungsbeginn erfolgen.