Verfahrensweg vom Rettungssanitäter zum Notfallsanitäter_barrierefrei (Seite 2)

Die staatliche Ergänzungsprüfung nach § 32 Abs. 2 Satz 1 NotSanG umfasst einen mündlichen und einen praktischen Teil.
1.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 18 NotSan-APrV)

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Einzelprüfung

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Dauer mindestens 30 Minuten und nicht länger als 40 Minuten

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in der Zeit werden die Themenbereiche 3, 6, 7 abgeprüft, Inhalt der Prüfung richtet sich nach dem Thüringer Lehrplan für Notfallsanitäter

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zentrale Prüfungsfragen (Fallbeispiele)

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mit öffnen des 1. Umschlages beginnt die Prüfungszeit, eine Prüfungsvorbereitungszeit ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann daher auch nicht gewährt werden

2.

Praktische Ergänzungsprüfung (§ 19 NotSanAPrV)

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erstreckt sich auf die Übernahme aller anfallenden Aufgaben einer fachgerechten rettungsmedizinischen Notfallversorgung

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zentrale Prüfungsfragen, mit zwei vorgegebenen Fallbeispielen / Themenbereichen

1. Fallbeispiel - umfasst den Bereich traumatologischer Notfall

2. Fallbeispiel - umfasst den internistischen Notfall, einschließlich neurologische
Notfälle oder Reanimation

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realistische Wund- und Falldarstellung

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die Prüfung ist eine Teamprüfung mit zwei Teilnehmern beide Themenbereiche sind von jedem Prüfling und auch als ,,Teamleiter" zu absolvieren

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die Prüfungsfragen werden durch die Prüfungskommissionsvorsitzenden/in zugwiesen

Über die gesamte Ergänzungsprüfung ist eine Niederschrift/ Verlaufsprotokoll anzufertigen
(§ 7 NotSanAPrV).

Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen des Prüflings in jedem Themenbereich der mündlichen Ergänzungsprüfung und jedem Fallbeispiel als bestanden bewertet werden.
Bestanden ist die Prüfung, wenn die Leistung trotz Mängel noch den Anforderungen genügt, dies entspricht der Note 4 ,,ausreichend".

Kurze Verweise auf nachfolgende wesentliche und wichtigen Paragraphen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Notfallsanitäterinnen und des Notfallsanitäters (NotSan-APrV)

Zulassung zur Prüfung - § 6 NotSan-APrV

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Zulassung zur staatlichen Ergänzungsprüfung erfolgt auf Antrag und Vorlage der geforderten Nachweise beim TL VwA

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die Zulassung muss dem Prüfling spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden

Bestehen und Wiederholen der staatlichen Ergänzungsprüfung - § 10 NotSan-APrV

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die staatliche Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn jede der vorgeschriebenen Prüfungsteile mit bestanden bewertet ist

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wer die staatliche Ergänzungsprüfung nicht bestanden hat, erhält vom TL VwA eine schriftliche Mitteilung

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die mündliche Prüfung und jedes Fallbeispiel der praktischen Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn die Prüfungsleistungen mit ,,nicht bestanden" bewertet wurden