Thüringer Landesverwaltungsamt WeimarReferat 720Jorge-Seprún-Platz 499423 Weimar
1.
Personalausweis oder Reisepass in amtlich beglaubigter Abschrift
2.
Bescheinigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen des Lehrgangs oder das Zeugnis
3.
Bescheinigung über das Praktikum in einer Apotheke außerhalb der schulischen Ausbildung (§ 1 Abs. 3 Satz 3 PTA-APrV)
4.
Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe von acht Doppelstunden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 PTA-APrV)
Unterschrift