Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing)-barrierefrei (Seite 2)

Diesem Antrag habe ich beigefügt:

Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Verwendungszweck: Certificate of good standing

*Bitte beachten Sie: Amtliche Beglaubigungen werden nur von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen EU-Mitgliedstaats oder deutschen Botschaften/Konsulaten anerkannt. Beglaubigungen von Kirchgemeinden/Pfarrämtern, Schulen, Krankenkassen u.ä. gelten nicht als amtliche Beglaubigungen.

Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgegeben! Alternativ können Sie die Unterlagen auch nach telefonischer Terminvereinbarung persönlich vorlegen. In diesem Fall reicht es aus, wenn Sie die Originale und einfache Kopien vorlegen

Zusätzliche Erklärungen:

)

und erkläre mich damit einverstanden, dass bei der für meinen Beruf zuständigen Kammer eine Bescheinigung eingeholt werden darf.

Unterschrift

Hinweis zum Datenschutz:

Hinweis zum Datenschutz nach Art. 6, 9 DSGVO und §§ 16f. des Thüringer Datenschutzgesetzes: Die Angaben zur Person sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrags. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Überprüfung der Unbedenklichkeit. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihres Daten im TLVwA finden Sie unter dem Link www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/