Berufserlaubnisse werden für 2 Jahre ausgestellt, wenn es sich um einen Arbeitgeber aus Thüringen handelt und die Tätigkeit auf eine nicht leitende und nicht selbstständige Tätigkeit unter Aufsicht und Verantwortung eines approbierten Arztes begrenzt ist. Eine Tätigkeit als Assistenzarzt ist mit einer Berufserlaubnis nicht möglich.
Eine im Rahmen des Approbationsverfahrens nicht bestandene Kenntnisprüfung kann zu einer Aufhebung der Berufserlaubnis oder zu einer Änderung und mit Auflagen versehenen Berufserlaubnis führen, um mit Blick auf die festgestellten Defizite den Patientenschutz sicherzustellen.