Als Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation bzw. einer vorläufigen Berufserlaubnis müssen Sie über Fachsprachenkenntnisse auf dem Sprachniveau C 1 (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. auf dem Sprachniveau C 2 (Psychotherapeuten) verfügen. Den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse können Sie durch eine erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen bzw. einer anderen Landesärztekammer in Deutschland oder einer anderen Prüfungseinrichtung, die die erforderlichen Prüfkriterien erfüllt, erbringen. Nähere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zum Sprachnachweis für Ärzte/Ärztinnen aus Drittstaaten.