FAQ Häufig gestellte Fragen Stand: 15.11.2023_barrierefrei (Seite 1)

FAQ - Häufig gestellte Fragen

1.

Wo kann ich eine Approbation als Arzt beantragen?

Wenn Sie im Bundesland Thüringen als Arzt/Ärztin arbeiten möchten, ist die Approbation beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen. Das Antragsformular und alle notwendigen Informationen zum Antragsverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

2.

Kann ich den Antrag stellen, wenn ich noch nicht in Thüringen wohne?

Ein Wohnsitz in Thüringen ist nicht erforderlich. Wenn Sie die Absicht haben, in Thüringen als Arzt Ärztin zu arbeiten, können Sie den Antrag beim Thüringer Landesverwaltungsamt stellen.

3.

Benötige ich einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitsplatzzusicherung um einen Antrag auf Approbation stellen zu können?

Es genügt die Absichtserklärung, dass Sie in Thüringen arbeiten möchten.

4.

Ich weiß noch nicht, in welchem Bundesland ich arbeiten möchte. Kann ich den Antrag bei verschiedenen Behörden in Deutschland gleichzeitig stellen?

Nein. Sie können den Antrag nur bei einer Behörde stellen. Wenn Ihnen eine Approbation erteilt wird, gilt diese in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Wenn sich Ihre Pläne vor der Erteilung der Approbation ändern und Sie einen neuen Antrag in einem anderen Bundesland stellen möchten, müssen Sie den ersten Antrag zurücknehmen.

5.

Wie muss ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?

Als Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation bzw. einer vorläufigen Berufserlaubnis müssen Sie über Fachsprachenkenntnisse auf dem Sprachniveau C 1 (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker) bzw. auf dem Sprachniveau C 2 (Psychotherapeuten) verfügen. Den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse können Sie durch eine erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung bei der Landesärztekammer Thüringen bzw. einer anderen Landesärztekammer in Deutschland oder einer anderen Prüfungseinrichtung, die die erforderlichen Prüfkriterien erfüllt, erbringen. Nähere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zum Sprachnachweis für Ärzte/Ärztinnen aus Drittstaaten.

6.

Kann ich den Antrag auf Erteilung der Approbation bereits stellen, wenn ich das Zertifikat über die bestandene Fachsprachenprüfung noch nicht vorlegen kann?

Ja, das ist möglich.

7.

In welcher Form müssen die Antragsunterlagen eingereicht werden?

a)

Es handelt sich um ein schriftliches Verfahren.

b)

Das Antragsformular und die beizufügenden Unterlagen sind nur auf dem Postweg einzureichen. Anträge auf elektronischem Weg (per E-Mail) werden nicht bearbeitet.

c)

Einreichen von Dokumenten

Dokumente müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die Kopie ist direkt vom Original anzufertigen und mit einer amtlichen Beglaubigung versehen zu lassen.

Amtlich beglaubigte Kopien von Originaldokumenten werden von folgenden Stellen gefertigt:

*

von Behörden oder Notaren der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union

*

von deutschen Botschaften / deutschen Konsulaten.