Bei den erforderlichen Übersetzungen ist darauf zu achten, dass diese vollständig, d.h. inklusive aller Siegel, Stempel und Vermerke vorgenommen wird. Die Übersetzung wird dabei nur von: einer gerichtlich ermächtigten Person (öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem von der deutschen Botschaft/vom deutschen Konsulat anerkannten Übersetzer akzeptiert.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen/Bescheinigung/Nachweise je nach Ausbildungsstaat entscheidend für die weitere Bearbeitung sein, welche im Rahmen der Bearbeitung gesondert abgefragt werden. Insofern erhebt die obenstehende Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Bearbeitung dieses Antrags ist gebührenpflichtig. Gebühren fallen auch an, wenn der Antrag abgelehnt oder vor der abschließenden Bearbeitung zurückgenommen wird. Neben den anfallenden Gebühren für die Antragsbearbeitung können weitere Kosten entstehen:
Die Angaben zur Person sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen und der Erteilung der Approbation. Eine Weitergabe an andere öffentliche Stellen, insbesondere den Berufskammern, erfolgt nur, soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist.