Antrag auf Erteilung der Approbation für eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation gem. § 3 BÄO, § 2 ZHG oder § 4 BApO_barrierefrei (Seite 4)

Bei den erforderlichen Übersetzungen ist darauf zu achten, dass diese vollständig, d.h. inklusive aller Siegel, Stempel und Vermerke vorgenommen wird. Die Übersetzung wird dabei nur von: einer gerichtlich ermächtigten Person (öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer) der Bundesrepublik Deutschland bzw. einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem von der deutschen Botschaft/vom deutschen Konsulat anerkannten Übersetzer akzeptiert.

Für alle ausländischen Urkunden / Nachweise / Bescheinigungen aus Drittstaaten

ist zum

Nachweis die Bestätigung der Echtheit der Original-Urkunden durch die Haager Apostille bzw. durch die Legalisation durch die Deutsche Botschaft erforderlich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: <https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr>

Im Einzelfall können weitere Unterlagen/Bescheinigung/Nachweise je nach Ausbildungsstaat entscheidend für die weitere Bearbeitung sein, welche im Rahmen der Bearbeitung gesondert abgefragt werden. Insofern erhebt die obenstehende Aufzählung der vorzulegenden Unterlagen keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die eingereichten Unterlagen/Nachweise/Bescheinigung werden zum Bestandteil der Verwaltungsakte und können daher nicht zurückgegeben werden. Bei einem Zuständigkeitswechsel wird die entstandene Verwaltungsakte auf Anfrage unmittelbar an die nunmehr zuständige Stelle übersandt.

Die Bearbeitung dieses Antrags ist gebührenpflichtig. Gebühren fallen auch an, wenn der Antrag abgelehnt oder vor der abschließenden Bearbeitung zurückgenommen wird. Neben den anfallenden Gebühren für die Antragsbearbeitung können weitere Kosten entstehen:

* Gleichwertigkeitsprüfung

1.773,00 Euro

* Prüfung der Referenzqualifikation

417,00 Euro

* Echtheit-/Plausibilitätsprüfung

145,00 Euro

* Kenntnisprüfung

entstandene Auslagen

Die Angaben zur Person sind Voraussetzung für die Bearbeitung des Antrages. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit der Überprüfung der Approbationsvoraussetzungen und der Erteilung der Approbation. Eine Weitergabe an andere öffentliche Stellen, insbesondere den Berufskammern, erfolgt nur, soweit es zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben dieser Stellen erforderlich ist.

Auf die übrigen veröffentlichten Merkblätter (insbesondere zum Fach-/Sprachnachweis) wird an dieser Stelle ebenfalls verwiesen.

Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

7.

7.

Unterschrift

Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben vollständig und richtig sind.

Datum/Ort

Unterschrift

Stand 02/2022

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